Det danske Fredsakademi
Kronologi over fredssagen og international politik 8. september
2009 / Timeline September 8, 2009
Version 3.5
7. September 2009, 9. September 2009
09/09/2009
Tyske krigsforrædere får
æresoprejsning
De soldater, der blev dømt for krigsforræderi af
nazisterne, får genoprejsning 64 år efter Anden
Verdenskrigs afslutning.
De tyske soldater, der under Anden Verdenskrig blev dømt til
døden for krigsforræderi, bliver nu rehabiliteret 64
år efter krigens afslutning.
Ved en enstemmig afstemning i den tyske Forbundsdag har
parlamentarikerne erklæret tusinder af tyske soldater for
uskyldige, skriver Politiken.
09/09/2009
NS-Urteile wegen Kriegsverrat sollen
aufgehoben werden
Rechtsausschuss - 26.08.2009
Berlin: (hib/AW/STO) Die Urteile wegen Kriegsverrats während
der Herrschaft der Nationalsozialisten sollen aufgehoben werden.
Der Rechtsauschuss empfahl am Mittwochnachmittag einstimmig, den
entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP
und Bündnis 90/Die Grünen (16/13654) anzunehmen. Der
Entwurf sieht vor, dass die Strafvorschrift des
Militärstrafgesetzbuches wegen Kriegsverrats ebenfalls in das
Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile
aufgenommen werden soll. Zwei ältere, aber in den wesentlichen
Punkten übereinstimmende Gesetzentwürfe einer
überfraktionellen Gruppe von Parlamentariern aus den Reihen
von SPD, Grünen und Linke (16/13405) und der Fraktion Die
Linke (16/3139) wurden vom Ausschuss nicht mehr abgestimmt, sondern
zurück an das Plenum überwiesen. Dort sollen sie nach
Annahme des neuen Gesetzentwurfes für erledigt erklärt
werden. Die Fraktionen führen zur Begründung an, dass der
Straftatbestand des Kriegsverrats unter der NS-Herrschaft erweitert
und das Strafmaß generell erhöht worden sei. Seit April 1934 sei
für Kriegsverrat statt Zuchthaus als alleinige Strafandrohung
die Todesstrafe eingeführt worden. Mit der sogenannten
Verratsnovelle seien die Vorschriften zum Hoch- und Landesverrat
grundlegend neu gefasst worden. Diese Verratsnovelle sei Ausdruck
des völkischen Strafrechtsdenkens der Nationalsozialisten
gewesen, deren Ausgangspunkt eine auf rassische Artgleichheit
begründete Volksgemeinschaft gewesen sei, aus der sich der
Verräter durch Treubruch ausschließe. Ein so
verstandenes Gesetzesrecht sei mit dem rechtstaatlich gebotenen
Grundsatz der Bestimmtheit von Strafgesetzen unvereinbar. Die
fehlende rechtsstaatliche Bestimmtheit der Strafvorschriften des
Kriegsverrats wird nach Meinung aller Fraktionen auch durch neuere
Untersuchungen zur Urteilspraxis belegt. Sie zeigten, dass Soldaten
– und auch Zivilisten – für ganz unterschiedliche
Handlungen wegen Kriegsverrats zum Tode verurteilt wurden: für
politischen Widerstand, für die Hilfe für verfolgte Juden
oder für Unbotmäßigkeiten gegen Vorgesetzte. Der
unbestimmte Tatbestand des Kriegsverrats habe sich als Instrument
der NS-Justiz erwiesen, um nahezu jedwedes politisch missliebiges
Verhalten als ”Verrat“ zu brandmarken und mit dem Tode
bestrafen zu können.
09/09/2009
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